Ausleihbedingungen/ Haftung

Zahlreiche der oben aufgeführten Objekte sind mit öffentlichen Mitteln zur Nutzung im Kiez gefördert worden, deshalb in der Regel tatsächlich Ausleihe ohne Leihgebühr.

Bei wertvollen Objekten wird in vielen Fällen ein Pfand/ eine Kaution angemessen sein.

Für denjenigen, der/ die das Objekt verwaltet bedeutet das in der Regel eine ehrenamtliche oder immerhin nebenamtliche Verpflichtung. Derjenige, der das Objekt haben möchte, hat Einfluss darauf, ob es eine lästige, nervige Pflicht ist oder ob es Freude macht, das Objekt für eine sinnvolle Nutzung in dankbare Hände auszugeben.

Wenn man sich einmal dafür interessiert und sich umhört, dann findet man im Kiez gleich mehrere Kabeltrommeln, mehrere Beamer (mit unterschiedlicher Leistung), mehrere Moderationskoffer, mehrere Stelltafeln, Klappstühle, Klapptische, Flipcharts, etc. Der Aufwand, diese Art Objekte zusammenzutragen kann ganz erheblich sein, weil man mit jedem Inhaber einen Übergabetermin und einen Rückgabetermin vereinbaren muss. Auf diese Art zehn Stelltafeln (umständlicher Transport wegen der Größe) aus 4 Adressen für eine Veranstaltung zusammenzutragen und zurückzubringen, lohnt häufig nicht. Der Aufwand im Zusammenhang kostenloser Ausleihe kann unangemessen sein.

Haftungsfragen

Jedes Objekt wirft von seiner Natur aus unterschiedliche Fragen auf:

  • Bei einem Beamer werden aus Eigentümersicht Haftungsfragen im Vordergrund stehen,
  • ein Moderationskoffer geht selten kaputt, aber die Rückgabe in ordentlichem und nachgefülltem Zustand ist wichtig,
  • ein Laptop wird vielleicht nicht ohne weiteres zurückgebracht?
  • ein Lastenfahrrad hat zuweilen Reparaturbedarf,
  • der Aufbau des Tipis erfordert sachkundige Hände und eine lange Leiter; die 6-Meter langen Gerüststangen sind schwierig zu transportieren,
  • etc.

Die Details müssen im Einzelfall geklärt werden. „Kostenlos leihen“ bereitet zuweilen „Umstände“ der einen oder anderen Art, auf die man sich auch einlassen muss.

Versicherungen

Umsichtiger Einsatz wird Schäden in vielen Fällen verhindern, aber manchmal kommen Schäden eben vor.

Eine Veranstalterhaftpflicht ist geeignet, auch Schäden an ausgeliehenen Objekten (teilweise) zu decken. Aber nicht jede/r der/ die ein wertvolles Objekt für seine/ ihre Veranstaltung einsetzen möchte, hat eine Veranstalterhaftpflicht.

Wir sprachen bei dem Tauschringtreffen am 16. August auch über Privathaftpflichtversicherungen, die im Einzelfall vielleicht nützlich sein können.

Man kann auch jemanden, der ein Objekt leihen möchte, direkt fragen, welche Art „Sicherheit“ er aus seiner Sicht anbieten kann. Es ist sicher sinnvoll, den Entleiher bei den Überlegungen zu Haftungsfragen aktiv einzubeziehen.